Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt und sagt aus, dass Personen mit diesem Titel eine staatliche Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen haben. Ein Psychotherapeut kann vom Grundberuf ein Diplom-Psychologe (Psychologischer Psychotherapeut) oder ein Arzt (Ärztlicher Psychotherapeut) sein. Alle Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrem Grundberuf (Arzt, Diplom-Psychologe) eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen oder sich auf andere Weise zusätzlich qualifiziert.
Kinder- und Jugendlichentherapeuten besitzen die staatliche Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann vom Grundberuf ein Psychologe, ein Arzt oder ein Pädagoge sein, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist.
Durch das Psychotherapeutengesetz ist die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" rechtlich geschützt für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen. Das garantiert Ihnen, dass ein Psychotherapeut bzw. eine Psychotherapeutin eine fundierte Ausbildung besitzt, sich außerdem regelmäßig fortbildet und ausreichend praktische Erfahrungen sammeln konnte.
Für das Gelingen einer Therapie ist jedoch nicht nur die umfangreiche Ausbildung der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten entscheidend, sondern vor allem dass es gelingt, eine positive Beziehung herzustellen.