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Psychotherapie in Neumünster, Maren Hofmann - zurück zur Startseite
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Was ist ein Psychotherapeut?

Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt und sagt aus, dass Personen mit diesem Titel eine staatliche Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen haben. Ein Psychotherapeut kann vom Grundberuf ein Diplom-Psychologe (Psychologischer Psychotherapeut) oder ein Arzt (Ärztlicher Psychotherapeut) sein. Alle Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrem Grundberuf (Arzt, Diplom-Psychologe) eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen oder sich auf andere Weise zusätzlich qualifiziert.

Kinder- und Jugendlichentherapeuten besitzen die staatliche Erlaubnis zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann vom Grundberuf ein Psychologe, ein Arzt oder ein Pädagoge sein, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist.

Durch das Psychotherapeutengesetz ist die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" rechtlich geschützt für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen. Das garantiert Ihnen, dass ein Psychotherapeut bzw. eine Psychotherapeutin eine fundierte Ausbildung besitzt, sich außerdem regelmäßig fortbildet und ausreichend praktische Erfahrungen sammeln konnte.

Für das Gelingen einer Therapie ist jedoch nicht nur die umfangreiche Ausbildung der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten entscheidend, sondern vor allem dass es gelingt, eine positive Beziehung herzustellen.

Uns ist es wichtig, dass Sie sich wohl und verstanden fühlen, dass über Ihre Sorgen sprechen mögen und dass sich ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Das sind die Grundlagen für den Erfolg der Therapie.

Ein Heilpraktiker darf auch Psychotherapie anbieten, sich allerdings nicht Psychotherapeut nennen. Voraussetzung für die Anerkennung zum Heilpraktiker ist mindestens ein Hauptschulabschluss, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie das Bestehen der Heilpraktikerprüfung, das man mit einem 6-wöchigen Kurs oder auch einer nebenberuflichen, meist dreijährigen Ausbildung erreichen kann. Ein Heilpraktiker unterliegt nicht der Verpflichtung zum Stillschweigen.

Kassenzugelassene Psychotherapeuten
(Kassenzulassung)

Psychotherapeuten können sich niederlassen und eine Praxis eröffnen. Für Interessierte dürfte entscheidend sein, ob der Psychotherapeut eine Kassenzulassung hat, weil dann die Kosten von der Krankenkasse, der Beihilfe oder auch der privaten Krankenversicherung übernommen werden können und Sie die Therapie nicht selbst zahlen müssen.

Kassenzugelassene Psychotherapeuten können drei Therapieverfahren mit den Krankenkassen abrechnen:

  • Tiefenpsychologie
  • Psychoanalyse
  • Verhaltenstherapie

 

   
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