Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, sich mit ihrer Chipkarte direkt an uns als kassenzugelassene Psychotherapeutinnen zu wenden. Die Kosten für die Termine übernimmt Ihre Krankenkasse. Für das erste Gespräch sind für Sie außer der Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte und das Entrichten der Kassengebühr (oder der Vorlage einer aktuellen Überweisung zur Psychotherapeutin) zunächst keine besonderen Formalitäten verbunden. Nach der Klärung, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihren Problemen notwendig und erfolgversprechend ist und die Beziehung zur Therapeutin vertrauensvoll ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Über die Formalien klären wir Sie auf. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Erkrankung. Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung, Coaching und Supervision zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden. Auch die Hypnose ist in unserer Praxis eine Privatleistung.
Versicherte in der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe
Auch die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei uns. Für die ersten sechs Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig.Danach muss, wie bei den gesetzlichen Kassen auch, ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.
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Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einer approbierten (staatlich anerkannten) und von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen psychologischen Psychotherapeutin mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Bei Privatkassen ist es sinnvoll, frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung anzufordern.
Die privaten Rechnungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) erstellt, die den Tarifen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entsprechen, und von der PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) versandt.
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