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Praxis

Therapieablauf

Sie sind an einer Psychotherapie bei mir interessiert? Dann können Sie einfach anrufen. Am Telefon können wir Kontakt aufnehmen und besprechen, ob in vertretbarer Zeit ein passender Therapieplatz für Sie zur Verfügung steht. Sie können ein erstes Gespräch vereinbaren, in dem Sie mich kennen lernen können. Dort können Sie berichten, was Sie genau belastet und worum es Ihnen geht.

Wichtig ist die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit. Eine positive Arbeitsbasis ist die Voraussetzung für die Therapie, auch weil die Qualität der therapeutischen Beziehung einen direkten Einfluss auf den Therapieerfolg hat.

Vertraulichkeit

Alle Inhalte der Gespräche werden von mir streng vertraulich behandelt und keine dritte Person erhält ohne Ihr Einverständnis Kenntnis von dem Besprochenen. Lediglich Ihr Arzt kann – sofern Sie nichts dagegen einzuwenden haben – allgemeine Informationen über Ihr Leiden und die Therapieplanung erhalten. Gelegentlich benötigen zudem Institutionen meine Hilfe bei der Einschätzung Ihrer psychischen Gesundheit.

Sobald eine Psychotherapie gemeinsam geplant wird, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger gestellt. Dazu prüft auch Ihr behandelnder Arzt, ob eventuell ein körperliches Leiden die Beschwerden auslöst bzw. ob andere medizinische Gründe dem Therapievorhaben entgegen stehen könnten, und dokumentiert dies auf dem so genannten Konsiliarbericht.

Kostenzusagen der Kassen

Im Bereich der Therapiegruppen wird entweder eine Kurzzeittherapie (zweimalig 12 Doppelsitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Doppelsitzungen) beantragt mit der Möglichkeit die Psychotherapie auf einen Gesamtumfang von 60 oder in besonderen Fällen auf 100 bzw. 80 Einzel- bzw. Doppelsitzungen zu verlängern.

Bei Beihilfeberechtigten gelten ungefähr die gleichen Richtlinien wie bei gesetzlich Versicherten. Bei privat Versicherten sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrages genau zu erfragen.

Einzel- und Gruppentherapie

Im Bereich der Einzeltherapie werden Plätze dann vergeben, wenn sie frei werden. Eine Warteliste führe ich nicht. Je nach persönlicher Problemlage wird eine Langzeittherapie (60 Stunden) oder auch eine Kurzzeittherapie (zweimalig 12 Sitzungen) beantragt. Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Während der Einzelbehandlung sitzen wir uns im Gespräch gegenüber.

Die Gruppentherapie findet in Gruppen von 4 bis 9 Teilnehmenden statt. Personen, die teilnehmen, gehören fest zu einer Gruppe. Die Termine finden wöchentlich zu einer bestimmten Zeit statt und dies in der Regel außerhalb der Schulferien. Sie sind „halboffen“, das heißt die ersten Teilnehmer starten zunächst gemeinsam und später werden neue Gruppenmitglieder in die bestehende Gruppe aufgenommen.

Als Kassenleistung biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene als Einzel- und auch als Gruppenbehandlung an. Im Bereich der Praxis führe ich aktuell keine Verhaltenstherapien und keine Psychotherapien bei Jugendlichen durch. Neben meinen Schwerpunktbereichen bestehen auch Weiterbildungen in einer Reihe anderer Verfahren, so dass Elemente anderer Therapieformen von mir einbezogen werden können, wenn dies sinnvoll erscheint.

Klemmbrett als Symbol für die Therapievorbereitung

Vorgehen in der Therapie

Das therapeutische Vorgehen variiere ich abhängig Ihnen, von Ihren Beschwerden und der Phase im therapeutischen Prozess. Zunächst ist es wichtig, dass Sie mich und ich Sie kennen lerne. In der ersten Phase wird dann in der Regel auch eine oder mehrere Diagnosen gestellt. Das ist auch deshalb sinnvoll, damit die Therapie mit Ihrer Krankenkasse bzw.  Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Für mich persönlich ist es wichtiger, Sie als Person genauer zu verstehen und Ihre unterschiedlichen Stärken und Schwächen kennen zu lernen, um gemeinsam mit Ihnen abzustimmen, wie Sie die Therapie gestalten möchten und was Sie benötigen. Dabei gebe ich so viel Unterstützung wie nötig und lasse Ihnen soviel eigenen Gestaltungsraum wie möglich.

Meine Hilfestellung bezieht sich auf die meisten psychischen Beschwerdebilder, die einer Behandlung zugänglich sind. Die aktuell verstärkt angebotenen Gruppenbehandlungen richten sich zur Zeit vor allem an Menschen mit Depressionen, Ängsten, Burnout und Lebenskrisen.

Zusammenarbeit mit anderen Behandlern

Manchmal ist eine Zusammenarbeit mit Fachärzten sinnvoll oder erforderlich. So sollte zum Beispiel bei (psycho-) somatischen Störungen der Hausarzt oder ein Internist in die Behandlung mit einbezogen sein. Klienten mit Suchtproblemen benötigen normalerweise zuerst eine Entgiftung und eine gewisse Stabilität bevor sie an einer ambulanten Psychotherapie teilnehmen können. Vor der Therapie ist es daher notwendig, die Möglichkeiten eines geeigneten Vorgehens gemeinsam zu klären. 

 

Leuchter im großen Therapieraum

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist in der Regel das erste Gespräch bei der Psychotherapeutin, dem Psychotherapeuten. Sie muss vor den Vorgesprächen und auch Psychotherapie stattfinden, es sei denn eine Psychotherapie wurde von einer Reha-Einrichtung empfohlen. Das heißt, die Sprechstunde ist die Eintrittskarte für eine Psychotherapie.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein neueres Angebot der Psychotherapeuten, das es Ihnen leichter machen soll, einen Termin zu bekommen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist kein Vorgespräch. Sie hat die Aufgabe der Diagnosestellung und der Beratung im Hinblick auf eine geeignete Unterstützung bzw. zur Organisation einer weiteren Behandlung. Sie dauert zwischen 25 min und bis zu 150 min, die in Abschnitte unterteilt werden können. In der Regel wird ein 50-minütiges Gespräch vereinbart.

Um die Diagnose/n zu stellen, werden systematische Fragen gestellt. Nach Abschluss der Sprechstunde bekommen Sie ein Formblatt (PTV 11) mit dem Ergebnis ausgehändigt. Damit können Sie ggf. weitere Behandler aufsuchen. Diese Sprechstunden sind nicht zu verwechseln mit den Sprechstunden der Ärzte, die sie zu bestimmten Öffnungszeiten aufsuchen können. Hier werden feste Termine vereinbart.

Nicht unbedingt eine anschließende Therapie

Die Teilnahme an einer Psychotherapeutischen Sprechstunde führt nicht unbedingt zu einer nachfolgenden Behandlung bei dem Therapeuten, bei dem diese wahrgenommen wurde. Dies ist besonders so bei den über die Terminservicestellen vermittelten Terminen. Hat die Therapeut*in einen passenden Platz, dann kann es mit einer nachfolgenden Behandlung klappen.

 

Termine über die Terminservicestelle

Wenn Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen möchten oder aber einen Code von ihrem Arzt bekommen haben und keinen Termin bei dem Therapeuten Ihrer Wahl bekommen, dann melden Sie sich bei der Terminservicestelle. Dort nimmt man Ihre Daten auf und gibt Ihnen einen Code, sofern Sie noch keinen haben. Mit diesem rufen Sie innerhalb der nächsten Tage bei dem Psychotherapeuten an, den man Ihnen von Seiten der Terminservicestelle genannt hat. Wünsche können Sie bei der Auswahl des Therapeuten allerdings nicht äußern. Das heißt, Sie können weder die Person des angebotenen Therapeuten mitbestimmen, noch den Ort festlegen, noch die Uhrzeit des Termins bestimmen. Der Psychotherapeut schlägt Ihnen einen Termin vor, der innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Kontaktaufnahme bei der Terminservicestelle liegt. Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie noch am gleichen Tag nach einem Ausweichtermin fragen.

Die Terminservicestelle erreichen Sie unter Tel.: 116 117.

 

Kostenübernahme

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beruhigendes zur Kostenübernahme der Psychotherapie: Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Therapie in meiner Praxis in fast allen Fällen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, sich mit ihrer Gesundheitskarte direkt an mich als kassenzugelassene Psychotherapeutin zu wenden.

Auch für das erste Gespräch sind für Sie außer der Vorlage Ihrer Gesundheitskarte zunächst keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Natürlich wird in den Vorgesprächen über Ihre Situation und Ihre Beschwerden gesprochen. Die Gespräche dienen auch der Klärung, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihren Problemen notwendig und erfolgversprechend ist und die Beziehung zu mir vertrauensvoll ist. Bei Vorgesprächen für Gruppenbehandlungen ist zudem zu klären, ob für Sie aktuell eine passende Gruppe da ist, in der Sie voraussichtlich gut arbeiten und sich wohl fühlen können.

Dann kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Dazu müssen mehrere Formulare bearbeitet werden. Über die notwendigen Formalien kläre ich Sie auf.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Erkrankung. Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung oder ähnliches zählen nicht zu den Kassenleistungen.

Versicherte in der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt prinzipiell die Kosten für eine Einzelpsychotherapie in dieser Praxis. Leider ist die Kostenübernahme für Gruppentherapiesitzungen in Gruppen mit 9 Personen nicht möglich.

Für die ersten fünf Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss, wie bei den gesetzlichen Kassen auch, ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden. Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird.

 

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