Diagnosen
Opferentschädigung
Opfer von Gewaltverbrechen erleiden häufig Traumen und müssen lange Zeit mit den Folgen der Tat leben, daher hat der Gesetzgeber sich Gedanken um die Opferentschädigung gemacht. Die Folgen der Übergriffe für die Betroffenen bestehen oft aus körperlichen, seelischen und auch zu sozialen Beeinträchtigungen. Viele fühlen sich deshalb in mehrfacher Hinsicht als Opfer. Zum einen sind sie durch die Straftat geschädigt, zum anderen fühlen sie sich von der Gesellschaft im Stich gelassen. Und dies müsste eigentlich nicht sein, denn nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stehen demjenigen, der “in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat” Leistungen zu. (Quelle: Weißer Ring)
Dieses Gesetz bietet vielen Geschädigten die Möglichkeit einer angemessenen Unterstützung z.B. wenn nach einem tätlichen Angriff die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Bedauerlicherweise ist das Opferentschädigungsgesetz häufig weder Ämtern noch Rechtanwälten bekannt, so dass die Betroffenen alleine dastehen und nur wenige überhaupt Anträge auf Hilfen stellen. Der Weiße Ring unterstützt Betroffene bei der Beantragung von entsprechenden Leistungen und bietet darüber hinaus in vielen Fällen schnelle und unkomplizierte Hilfe bei praktischen Fragestellungen.
Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten finden Sie unter “Weißer Ring” .
Für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres familiären Umfeldes erlebt haben, gibt es (noch) die Möglichkeit, finanzielle Hilfen beim „Fonds sexueller Missbrauch“ zu beantragen.